Rechtsprechung
   BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,13789
BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17 (https://dejure.org/2019,13789)
BPatG, Entscheidung vom 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17 (https://dejure.org/2019,13789)
BPatG, Entscheidung vom 20. März 2019 - 8 W (pat) 17/17 (https://dejure.org/2019,13789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,13789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 PatG, § 73 PatG
    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Hydrodynamischer Drehmomentwandler" - zum Rechtsschutzinteresse an der Weiterverfolgung eines Einspruchs bei Weigerung der Patentinhaberin, die geforderte Freistellungserklärung abzugeben - fehlender Anhaltspunkt dafür, dass die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Hydrodynamischer Drehmomentwandler" - zum Rechtsschutzinteresse an der Weiterverfolgung eines Einspruchs bei Weigerung der Patentinhaberin, die geforderte Freistellungserklärung abzugeben - fehlender Anhaltspunkt dafür, dass die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.06.2012 - X ZB 4/11

    Sondensystem

    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17
    Ein gegen das Patent erhobener Einspruch darf deshalb nur dann weiterverfolgt werden, wenn der Einsprechende ein Rechtsschutzbedürfnis daran hat (BGH GRUR 1997, 615 - Vornapf; GRUR 2012, 1071 ff. - "Sondensystem"; BPatG GRUR 2010, 363 ff. - "Radauswuchtmaschine"; BPatG Beschluss vom 15. Dezember 2015, 10 W (pat) 53/14; PatGE 54, 34-44; a. A: Benkard/ Schäfers / Schwarz , PatG, 11. Aufl., § 59 Rn. 119 ff.).

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Sondensystem" (GRUR 2012, 1071 - 1072) konnte die Frage offen bleiben, ob ein Rechtschutzinteresse der Einsprechenden ursprünglich gegeben war, da eine Verzichtserklärung vorlag, die ein eventuell bestehendes Rechtschutzinteresse jedenfalls entfallen ließ.

  • BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17
    Ein gegen das Patent erhobener Einspruch darf deshalb nur dann weiterverfolgt werden, wenn der Einsprechende ein Rechtsschutzbedürfnis daran hat (BGH GRUR 1997, 615 - Vornapf; GRUR 2012, 1071 ff. - "Sondensystem"; BPatG GRUR 2010, 363 ff. - "Radauswuchtmaschine"; BPatG Beschluss vom 15. Dezember 2015, 10 W (pat) 53/14; PatGE 54, 34-44; a. A: Benkard/ Schäfers / Schwarz , PatG, 11. Aufl., § 59 Rn. 119 ff.).

    Die Erledigung des Einspruchsverfahrens in der Hauptsache hat zur Folge, dass auch das Beschwerdeverfahren nicht mehr weitergeführt werden kann und sich seinerseits erledigt hat (vgl. Busse/ Engels , PatG, 8. Aufl., § 73 Rn. 191); auch dies war - im Interesse der Verfahrensbeteiligten, aber auch Dritter - durch den hier gefassten, der förmlichen Rechtskraft fähigen Beschluss festzustellen (vgl. BPatG, GRUR 2010, 363 f - "Radauswuchtmaschine").

  • BGH, 28.03.1985 - X ZB 10/84

    "Ziegelsteinformling II"; Feststellung der Unwirksamkeit eines durch Zeitablauf

    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17
    Dies wird in der Regel dann der Fall sein, wenn er während der Schutzdauer des Patents Handlungen begangen hat, die Patentverletzungen darstellen können (BGH GRUR 1985, 871 - Ziegelsteinformling II).

    In anderen Entscheidungen, in denen ein Rechtschutzinteresse an der rückwirkenden Vernichtung des Schutzrechts bejaht wurde, waren Verletzungshandlungen vorgetragen bzw. von dem Schutzrechtsinhaber geltend gemacht worden, aus denen sich die ernsthafte Besorgnis einer zukünftigen Inanspruchnahme ableiten ließ, die nur durch eine entsprechende Verzichtserklärung entkräftet werden konnte (vgl. u. a. BGH a. a. O. Schaltungsanordnung III; GRUR 2010, 1084-1087 - Windenergiekonverter; GRUR 1985, 871 - Ziegelsteinformling II) Auch in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wird bei Feststellungen zum Rechtschutzinteresse überwiegend auf das Vorliegen einer Freistellungserklärung abgestellt (vgl. BPatG, Beschluss vom 08. Oktober 2018 11 W (pat) 7/18; Beschluss vom 11. Juni 2018 9 W (pat) 7/16).

  • BGH, 17.04.1997 - X ZB 10/96

    "Vornapf"; Fortsetzung des Einspruchsverfahrens nach Erlöschen eines Patents

    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17
    Ein gegen das Patent erhobener Einspruch darf deshalb nur dann weiterverfolgt werden, wenn der Einsprechende ein Rechtsschutzbedürfnis daran hat (BGH GRUR 1997, 615 - Vornapf; GRUR 2012, 1071 ff. - "Sondensystem"; BPatG GRUR 2010, 363 ff. - "Radauswuchtmaschine"; BPatG Beschluss vom 15. Dezember 2015, 10 W (pat) 53/14; PatGE 54, 34-44; a. A: Benkard/ Schäfers / Schwarz , PatG, 11. Aufl., § 59 Rn. 119 ff.).
  • BGH, 09.09.2010 - Xa ZR 14/10

    Windenergiekonverter

    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17
    In anderen Entscheidungen, in denen ein Rechtschutzinteresse an der rückwirkenden Vernichtung des Schutzrechts bejaht wurde, waren Verletzungshandlungen vorgetragen bzw. von dem Schutzrechtsinhaber geltend gemacht worden, aus denen sich die ernsthafte Besorgnis einer zukünftigen Inanspruchnahme ableiten ließ, die nur durch eine entsprechende Verzichtserklärung entkräftet werden konnte (vgl. u. a. BGH a. a. O. Schaltungsanordnung III; GRUR 2010, 1084-1087 - Windenergiekonverter; GRUR 1985, 871 - Ziegelsteinformling II) Auch in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wird bei Feststellungen zum Rechtschutzinteresse überwiegend auf das Vorliegen einer Freistellungserklärung abgestellt (vgl. BPatG, Beschluss vom 08. Oktober 2018 11 W (pat) 7/18; Beschluss vom 11. Juni 2018 9 W (pat) 7/16).
  • BGH, 20.12.2018 - X ZR 56/17

    Recht zur Veränderung eines Patentanspruch unter Einbeziehung eines von der

    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17
    Fest steht danach auch, dass ein Rechtschutzinteresse des Einsprechenden nach Erlöschen des Patents jedenfalls dann nicht mehr gegeben ist, wenn der Patentinhaber ihn für die Vergangenheit von Ansprüchen aus dem Patent freigestellt hat (a. a. O. - Sondensystem; für das Nichtigkeitsverfahren zuletzt BGH Urteil vom 20. Dezember 2018, X ZR 56/17 - Schaltungsanordnung III ).
  • BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71

    Aufhebung eines Urteils - Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung -

    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17
    Dabei hat die Prüfung des Vorliegens eines Rechtsschutzinteresses großzügig zu erfolgen, da jedem Rechtsuchenden umfassender Rechtschutz zu gewähren ist, der behauptet, in seinen Rechten irgendwie beeinträchtigt zu sein, sei es auch nur, dass ihm eine solche Beeinträchtigung ernsthaft droht (BGH GRUR 1974, 146-148 - Schraubennahtrohr (zur Nichtigkeitsklage)).
  • BGH, 12.03.1981 - X ZB 16/80

    Feststellung der teilweisen Unwirksamkeit eines deutschen Gebrauchsmusters -

    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17
    Ob daraus im Umkehrschluss folgt, dass aus einer Weigerung der Patentinhaberin, eine Freistellungserklärung für die Vergangenheit gegenüber dem Einsprechenden abzugeben, ohne weiteres ein Rechtsschutzinteresse des Einsprechenden auf Fortführung des Einspruchsverfahrens abgeleitet werden kann, wie dies die Beschwerdegegnerin vorträgt, ist - soweit ersichtlich - höchstrichterlich bisher nicht entschieden (ausdrücklich offen gelassen für das Gebrauchsmusterverfahren in BGH GRUR 1981, 515-516 - Anzeigegerät; vgl. BPatG BPatGE 54, 34-44 - Verfahren zur Herstellung von Kunststoffbehältern für Flüssigkeiten).
  • BPatG, 15.12.2015 - 10 W (pat) 53/14

    Rechtsfolgen einer Erledigung des Einspruchsverfahrens durch Verzichtserklärung

    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17
    Ein gegen das Patent erhobener Einspruch darf deshalb nur dann weiterverfolgt werden, wenn der Einsprechende ein Rechtsschutzbedürfnis daran hat (BGH GRUR 1997, 615 - Vornapf; GRUR 2012, 1071 ff. - "Sondensystem"; BPatG GRUR 2010, 363 ff. - "Radauswuchtmaschine"; BPatG Beschluss vom 15. Dezember 2015, 10 W (pat) 53/14; PatGE 54, 34-44; a. A: Benkard/ Schäfers / Schwarz , PatG, 11. Aufl., § 59 Rn. 119 ff.).
  • BPatG, 08.10.2018 - 11 W (pat) 7/18
    Auszug aus BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17
    In anderen Entscheidungen, in denen ein Rechtschutzinteresse an der rückwirkenden Vernichtung des Schutzrechts bejaht wurde, waren Verletzungshandlungen vorgetragen bzw. von dem Schutzrechtsinhaber geltend gemacht worden, aus denen sich die ernsthafte Besorgnis einer zukünftigen Inanspruchnahme ableiten ließ, die nur durch eine entsprechende Verzichtserklärung entkräftet werden konnte (vgl. u. a. BGH a. a. O. Schaltungsanordnung III; GRUR 2010, 1084-1087 - Windenergiekonverter; GRUR 1985, 871 - Ziegelsteinformling II) Auch in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wird bei Feststellungen zum Rechtschutzinteresse überwiegend auf das Vorliegen einer Freistellungserklärung abgestellt (vgl. BPatG, Beschluss vom 08. Oktober 2018 11 W (pat) 7/18; Beschluss vom 11. Juni 2018 9 W (pat) 7/16).
  • BPatG, 11.06.2018 - 9 W (pat) 7/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht